DER EUROPEISCHE RAT

Der Europaische Rat, das sind die Chefs aller Regierungen: Kanzler oder Premierminister oder Prasidenten. Sie kummern sich in der Regel nicht ums Alltagsgeschaft, sondern um die grossen Fragen, die zukunftsbestimmend sind.

Seit 1969 tagt der Europaische Rat regelmassig. Auf dem Pariser Gipfeltreffen von 1974 ist er zu einer standigen Einrichtung gemacht worden. 1986 schliesslich wurde seine Existenz in der Einheitlichen Europaischen Akte offiziell bestatigt.

Der Europaische Rat legt die allgemeinen Leitlinien der europaischen Politik fest, an die der Ministerrat sich bei seinen Entscheidungen zu halten hat. Wenn es aber sein muss, packt der Europaische Rat auch mal die Probleme an, die der Ministerrat nicht losen konnte. Bei so schwierigen Fragen wie Finanzierung der Gemeinschaft, Agrarreform, Binnenmarkt, Steuerharmonisierung oder Wahrungsunion macht eben die Autoritat der Staats- und Regierungschefs Losungen eher moglich.

Er ist also sozusagen ein Ministerrat auf hochster Ebene, gewissermassen ein “Premierminister-Rat”: die oberste Instanz in der Union.

Als gleichberechtiges Mitglied gehort ihm auch der Prasident der Komission an. Der Europausche Rat tritt mindestens einmal im Halbjahr zusammen und zwar in dem Land, das gerade die Prasidentschaft im Rat innehat. An den Treffen nehmen auch die Aussenminister und ein weiteres Mitglied der Komission teil. Zu Beginn seiner Tagungen bespricht sich der Europaische Rat mit dem Prasidenten des Europaischen Parlaments. Und nach jedem Treffen erstattet die Prasidentschaft des Europaischen Rats dem Parlament in Strassburg Bericht. Ubrigens!

Der Europaische Rat wird oft mit dem Europarat oder dem Rat der Europaischen Union verwechselt. In Wirklichkeit handelt es sich um drei ganz unterschiedliche und voneinander unabhandige Einrichtungen. Der Europaische Rat als wichtigtes politisches Organ fur die Entwicklung der EU. Die Aufgaben des Europaisches Rates:
1. “Der Europaische Rat gibt der Union die fur ihre Entwicklung erfordlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen fur diese Entwicklung fest” (Artikel 4)
2. Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP)
3. Polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen
4. Wirtschafts- und Wahrungspolitik- Beschaftigung Beruhmte Treffen des Europaischen Rates

1975 in Dublin (Marz) - Erstes Treffen der Staats- und Regierungschefs als Europaischer Rat.
1983 in Stuttgart (Juni) - Die Unterzeichnen der “Feierliche Deklaration zur Europaischen Union”
1985 in Luxemburg (Dezember) - Die “Einheitliche Europaische Akte”.
1988 in Brussel (Februar) - Verabschiedung eines ganzen “Pakets” an Reformen
1989 in Dublin (April) -- Der Rat gab “grunes Licht” fur die deutsche Wiedervereinigung ausgearbeiten Entwurfs eines Vertrages uber die Europaische Union (“Maastrichter Vertrag”).
1995 in Madrid (Dezember) -- Der Europaische Rat hat sich fur den Namen Euro entschieden.
1996 in Turin (Marz) -- Die Regierungskonferenz, die weitere Anderungen und Erganzungen des EU- und des EG- Vertrages ausarbeiten sollte
1997 in Amsterdam (Juni) -- Die erneuten Anderungen der EU-Vertrage (“Amsterdamer Vertrag”)
1998 in Brussel (Mai) -- Die Staats- und Regierungschefs haben entschieden, dass elf Mitgliedstaaten der EU ab 1999 an der Wahrungsunion teilnehmen werden.
1999 in Berlin (Marz) und Koln (Juni) -- Unter deutscher Prasidentschaft verabschiedete der Europaische Rat in Berlin die “Agenda 2000” und in Koln den “Europaischen Beschaftigungspakt” . Er hat in Berlin ausserdem den Italiener Romano Prodi als Kandidaten fur das Amt des Prasidenten der Europaischen Kommission benannt.