Hochschulen in Deutschland - Высшее образование Германии
Die 241 Hochschulen in der Bundesrepublik Deulschland sind mit wenigen Ausnahmen staatliche Hochschulen. Es gibt verschiedene Hochschularten: Universitäten, Technische Hochschulen und einige Hochschulen, die auf sonst an Universitäten angebotene Fachrichtungen spezialisiert sind, Pädagogische Hochschulen, Kunsthochschulen und Musikhochschulen, Fachhochschulen und Gesamthochschulen.
Die Universitäten und die Technischen Hochschulen bilden traditionell den Kern des Hochschulsystems. Sie stellen auch heute noch den quantitativ wichtigsten Bereich dar. Als ihre Aufgaben werden meist sehr allgemein Forschung, Lehre und Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses genannt; entsprechend haben sie Promotions- und Habilitationsrecht. Ihr Fächerangebot umfaßt die Theologie, die Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, die Natur- und Agrarwissenschaften, die Ingenieurwissenschaften und die Medizin. Die großen Universitäten umfassen meist alle Fächerbereiche, in der Regel allerdings nicht die Ingenieurwissenschaften. Die ursprünglich auf Ingenieurwissenschaften und Naturwissenschaften beschränkten technischen Hochschulen sind inzwischen meist um andere Fachrichtungen erweitert worden und haben ebenfalls Universitätscharakter.
Neben den Universitäten bestehen einzelne Hochschulen nur für Humanmedizin, Veterinärmedidizin, Verwaltungswissenschaften oder Sportwissenschaften. Die Kirchen unterhalten für die Ausbildung von Theologen zn den Theologischen Fakultäten der staatlichen Universitäten
einige Hochschulen oder Fakultäten. In den letzten Jahren sind in Koblenz und Witten-Herdecke kleine private Hochschulen für bestimmte (insbesondere Medizin, Wirtschaftswissenschaften) entstanden.
Die Pädagogischen Hochschulen (oder Erziehungswissenschaftlichen Hochschulen) sind nach 1945 aus den Pädagogischen Akademien und anderen Einrichtungen der Lehrerausbildung entwickelt worden. Sie bilden vor allem Lehrer für Grundschulen, Hauptschulen und Sonderschulen aus, teilweise auch Lehrer für Realschulen bzw. Lehrer für die Sekundarstufe I (die Ausbildung der Lehrer für Gymnasien und für berufliche Schulen, teilweise auch der Realschullehrer, findet vor allem an Universitäten und Technischen Hochschulen statt). Das Lehrerstudium wird mit einer Staatsprüfung abgeschlossen. In Verbindung mit ihren Forschungsaufgaben in der Erziehungswissenschaft und in den Fachdidaktiken haben die Pädagogischen Hochschulen zum Teil das Promotionsrecht. In einer Reihe von Ländern sind die Pädagogischen Hochschulen etwa seit 1970 in die Universitäten einbezogen worden, oft in der Form besonderer Pädagogischer Fakultäten oder Fachbereiche. Selbständige Pädagogische Hochschulen bestehen heute nur noch in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig- Holstein.
Die verschiedenen Studienfacher werden grundsätzlich in der Form von Studiengängen angeboten. Darunter ist eine bestimmte Abfolge von Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweisen und/ oder Prüfungen zu verstehen, die an der vorgesehenen Abschlußprüfung orientiert ist. Im einzelnen sind Inhalte und Aufbau des Studiums in Studienplänen, Studienordnungen und Prüfungsordnungen geregelt. Die Studiengänge sind an einem Vollzeitstudium orientiert. Besondere Angebote für Teilzeitstudien gibt es im wesentlichen nur an der Fernuniversität in Hagen, darüber hinaus vereinzelt an Fachhochschulen.
Die Studiengänge fuhren in der Regel zu einem berufsqualifizierenden Abschluß. Dies kann, je nach dem Studienziel, eine Hochschulprüfung, eine Staatsprüfung oder eine kirchliche Prüfung sein. Hochschulprüfungen sind die Diplomprüfung und die Magisterprüfung. Sie werden von der einzelnen Hochschule geregelt (während Staatsprüfungen von Land oder Bund geregelt sind).
Die Diplomprüfung bildet den Abschluß insbesondere in den naturwissenschaitlichen, ingenieurwissenschaftlichen, wirtschaflswissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Studiengängen. Für die Diplomprüfung muß auch eine Diplomarbeit angefertigt werden, die mehrere Monate in Anspruch nimmt. Nach Bestehen der Prüfung wird ein Diplomgrad entsprechend dem Studienfach verliehen.