DER EUROPEISCHE RAT
Der Europaische Rat, das sind die Chefs aller Regierungen: Kanzler oder Premierminister
oder Prasidenten. Sie kummern sich in der Regel nicht ums Alltagsgeschaft, sondern um die
grossen Fragen, die zukunftsbestimmend sind.
Seit 1969 tagt der Europaische Rat regelmassig. Auf dem Pariser Gipfeltreffen von 1974 ist
er zu einer standigen Einrichtung gemacht worden. 1986 schliesslich wurde seine Existenz in
der Einheitlichen Europaischen Akte offiziell bestatigt.
Der Europaische Rat legt die allgemeinen Leitlinien der europaischen Politik fest, an die
der Ministerrat sich bei seinen Entscheidungen zu halten hat. Wenn es aber sein muss,
packt der Europaische Rat auch mal die Probleme an, die der Ministerrat nicht losen
konnte. Bei so schwierigen Fragen wie Finanzierung der Gemeinschaft, Agrarreform,
Binnenmarkt, Steuerharmonisierung oder Wahrungsunion macht eben die Autoritat der Staats-
und Regierungschefs Losungen eher moglich.
Er ist also sozusagen ein Ministerrat auf hochster Ebene, gewissermassen ein
“Premierminister-Rat”: die oberste Instanz in der Union.
Als gleichberechtiges Mitglied gehort ihm auch der Prasident der Komission an. Der
Europausche Rat tritt mindestens einmal im Halbjahr zusammen und zwar in dem Land, das
gerade die Prasidentschaft im Rat innehat. An den Treffen nehmen auch die Aussenminister
und ein weiteres Mitglied der Komission teil. Zu Beginn seiner Tagungen bespricht sich der
Europaische Rat mit dem Prasidenten des Europaischen Parlaments. Und nach jedem Treffen
erstattet die Prasidentschaft des Europaischen Rats dem Parlament in Strassburg Bericht.
Ubrigens!
Der Europaische Rat wird oft mit dem Europarat oder dem Rat der
Europaischen Union verwechselt. In Wirklichkeit handelt es sich um drei ganz
unterschiedliche und voneinander unabhandige Einrichtungen.
Der Europaische
Rat als wichtigtes politisches Organ fur die Entwicklung der EU.
Die
Aufgaben des Europaisches Rates:
1. “Der
Europaische Rat gibt der Union die fur ihre Entwicklung erfordlichen Impulse
und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen fur diese
Entwicklung fest” (Artikel 4)
2. Gemeinsame
Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP)
3. Polizeiliche
und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen
4. Wirtschafts-
und Wahrungspolitik- Beschaftigung
Beruhmte Treffen des Europaischen
Rates
1975 in Dublin (Marz) - Erstes Treffen der Staats- und Regierungschefs als
Europaischer Rat.
1983 in Stuttgart (Juni) - Die
Unterzeichnen der “Feierliche Deklaration zur Europaischen Union”
1985 in Luxemburg (Dezember) - Die “Einheitliche Europaische Akte”.
1988 in Brussel (Februar) - Verabschiedung eines ganzen “Pakets” an Reformen
1989 in Dublin (April) -- Der Rat gab “grunes Licht” fur die deutsche Wiedervereinigung
ausgearbeiten Entwurfs eines Vertrages uber
die Europaische Union (“Maastrichter Vertrag”).
1995 in Madrid (Dezember) -- Der
Europaische Rat hat sich fur den Namen Euro entschieden.
1996 in Turin (Marz) -- Die
Regierungskonferenz, die weitere Anderungen und Erganzungen des EU- und des EG- Vertrages
ausarbeiten sollte
1997 in Amsterdam (Juni) -- Die
erneuten Anderungen der EU-Vertrage (“Amsterdamer Vertrag”)
1998 in Brussel (Mai) -- Die
Staats- und Regierungschefs haben entschieden, dass elf Mitgliedstaaten der EU ab 1999 an
der Wahrungsunion teilnehmen werden.
1999 in Berlin (Marz) und Koln (Juni)
-- Unter deutscher Prasidentschaft verabschiedete der Europaische Rat in Berlin die
“Agenda 2000” und in Koln den “Europaischen Beschaftigungspakt” . Er hat in Berlin
ausserdem den Italiener Romano Prodi als Kandidaten fur das Amt des Prasidenten der
Europaischen Kommission benannt.