PASS- UND ZOLLKONTROLLE
Unsere Firma schloss der Vertrags mit einem der Betriebe in der BRD ab, deshalb haben unsere Mitarbeiter ziemlich oft Dienstreisen nach Deutschland. Die meisten unserer kollegen vertragen die Flugreise gut und fliegen gern mit Flugzeug. Dabei sparen sie viel Zeit. Nach der Landung des Flugzeugs im Flughafen, findet Pass- und Zollkontrolle statt. Der Zollbeamte bitte das Einreisevisun vorzuzeigen. Im Notfall kann man die Aufenthalterlaubnis verlangern. Dazu muss man sich an die entsprechende Behorde wenden. Wenn der Pass bald ablauft, erinnert der Zollbeamte den Fluggast daran unbedingt. Nach der Passkontrolle tragt der Fluggast seinen Gepack zur Zollkontrolle. Hier wird das Gepack untersucht. Alle Fluggaste mussen die Zollregeln genau beachten. Der Zollbeamte fragt den Fluggast danach, ob es zollpflichtige Sache mithat. Wenn der Fluggast die Zollregeln nicht genau kennt, so erklart ihm der Zollbeamte, was man zollfrei einfuhren darf. Man darf zollfrei 200 Stuck Zigarette, 200 g Tee, 200 g Kafee und 1 Liter Spiritousen (uber 40 grad) und 2 Flaschen Wien einfuhren. Zollfrei sind auch die Sachen des personlichen Bedarfs. Die Zollpflichtige Sachen mussen in der Zolldeklaration angegeben werden. Wahrend der Zollkontrolle fragt der Zollbeamte auch wieviel auslandische Wahrungen der Fluggast bei sich hat, da sie auch in der Zolldeklaration in Ziffern und in Worten angegeben werden. Nach der Erledigung aller Zollformalitaten verlassen die Fluggaste den Flughafen.